Tierschutzrechtliche Bestimmungen
Veterinärbestimmungen für Einreise mit den Hunden aus EU-Ländern
Hunde, die auf die Veranstaltung verbracht werden, müssen nachweislich mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Grundimmunisierung gegen Tollwut erhalten haben und danach in dem Zeitraum nachgeimpft worden sein, den der Impfstoffhersteller für die Wiederholungsimpfung angibt (auch gemäß den WHO Standards) und wie er vom Tierarzt im Impfpass vermerkt ist. Das Ablaufdatum des Impfstoffes muss eindeutig aus dem Impfpass hervorgehen. Ohne diese Zeitangabe muss die Nachimpfung innerhalb der letzten 12 Monate erfolgt sein.
Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung (EU-Impfpass) zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:
a. Name und Anschrift des Tierhalters,
b. Rasse und Geschlecht des Tieres,
c. Kennzeichnung des Tieres (leserliche Tätowiernummer, ab dem 1. Juli 2011 obligatorische
Kennzeichnung mit Mikrochip, ISO-Norm 11784 oder 11785)
d. Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kontrollnummer des verwendeten Impfstoffes,
e. Angabe der Dauer des Impfschutzes
Bestimmungen des österreichischen Tierschutzgesetzes:
Aufgrund des österreichischen Tierschutzgesetzes sowie der Beschlusslage der WUSV ist für das Ausbilden und Trainieren von Hunden außerhalb oder während der Veranstaltung verboten:
• jegliche Form von Gewalt oder Aggression auszuüben
• der Gebrauch von Elektroreizgeräten und deren Attrappen
• der Gebrauch von Stachelhalsbändern und Krallenhalsbändern
• der Einsatz von Dopingmitteln
Verstöße gegen die Bestimmungen können zu einer Disqualifikation vom Wettbewerb und zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Wenn der Hund im Auto oder Autoanhänger hinterlassen wird, muss der Hundehalter dafür sorgen, dass dem Hund ausreichend frische Luft und Wasser zur Verfügung stehen.
!! Aufgrund der beschlossenen Änderung des Tierschutzgesetzes ist die Verwendung von Kettenhalsbändern nur mehr gestattet, wenn diese mit einem "Stoppring" versehen sind, damit die Würgefunktion auch offensichtlich unterbunden ist !!
Beispiele:
Bestimmungen zur Teilnahme:
Im Rahmen der tierärztlichen Untersuchung hat sich jeder Hund einem Fitness-Test zu unterziehen. In diesem Zusammenhang hat der Hund einen Sprung auf einen etwa 80 cm hohen Tisch zu zeigen. Der Sprung muss ohne körperlicher Unterstützung des Hundeführers gezeigt werden. Hunde, die diesen Test nicht bestehen, dürfen zum Wettbewerb nicht zugelassen werden.
Tiere, deren gesundheitlicher Zustand es nicht erlaubt, an einem Wettbewerb teilzunehmen, sind vom Oberrichter von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte ein Tier erkennbar unter gesundheitlichen Problemen oder ganz offensichtlich unter Schmerzen leiden, muss ein Platzverweis und Ausschluss von der gesamten Veranstaltung erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen von WUSV-Wettbewerben die Gabe von Medikamenten zur Schmerzunterdrückung und/oder Leistungssteigerung ausdrücklich verboten ist. Sollte offensichtlich werden, dass gegen diese Vorschrift verstoßen wurde, erfolgt ebenfalls ein Ausschluss des Tieres von der Veranstaltung seitens des Oberrichters. Die Richter sind verpflichtet, den Oberrichter umgehend zu informieren, sobald ihnen Auffälligkeiten und/oder Unregelmäßigkeiten in der oben beschriebenen Art und Weise bekannt werden.